In der Regel beginnt daher eine Baumfällung mit dem Einholen der Fäll-Genehmigung,
da das Fällen von Bäumen in der Baumschutzsatzung der Gemeinde festgelegt ist.
Ob gerade Ihr Baum einer solchen Genehmigung bedarf, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten Gespräch / einer
ersten Besichtigung.
Baumfällarbeiten ohne Genehmigung können sehr teuer werden, die Strafen hierfür können bis zu 50.000 Euro betragen. Erteilt wird die Genehmigung von Ordnungsämtern und Gemeinden.
Da Beschädigungen an Gebäuden, Freileitungen oder angrenzenden Grundstücken durch den fallenden Baum oder durch Äste ausgeschlossen werden sollten, ist es ratsam, Baumfällarbeiten besser vom Experten
durchführen zu lassen.
Weiterhin ist das Arbeitssicherheitsrisiko bei Baumfällungen sehr hoch. Es gibt viel zu beachten, um Verletzungen
und Schäden zu vermeiden. Feste Bekleidung, durchschnittsicheres Schuhwerk, Lederhandschuhe sowie Schutzhelm mit integriertem Hörschutz und Schutzbrille sind unbedingt erforderlich. Daher gehören die
meisten Baumfällarbeiten auch auf dem Privatgrundstück in die Hände von Fachleuten.
Im und Um Haus & Garten ist als Fachfirma bestens mit den Vorschriften der Durchführung, den gesetzlichen Bestimmungen und den Sicherheitsvorkehrungen vertraut.
Ist ein Baum so groß, dass keine entsprechende Fallrichtung bzw. Fallfläche verfügbar ist, wie z.B. in Städten oder in der Nähe von
Wohnhäusern, wird der Baum nicht gefällt, sondern stückweise von oben nach unten abgesägt. Zuerst Zweige und Äste, dann der Stamm.
Dieser Vorgang ist nur mit Spezialgeräten, oder bei geringen Platzverhältnissen mit Hilfe der Seiltechnik, ordnungsgemäß durchzuführen.
Ist der Baum gefällt, stellt sich die Frage nach der Entsorgung. Wenn es sich um verwertbares Holz handelt, bietet Ihnen Im und Um Haus & Garten gerne
die Zerkleinerung zu Brennholz an. Sollte das Holz nicht mehr zu gebrauchen sein, wird es von uns selbstverständlich fachgerecht entsorgt.